Du siehst Dich schon am Strand, aber kurz davor passiert ein Unfall?
Gerade packst Du Deinen Rucksack, aber Corona überrascht Dich vor Deiner Bergtour?Direkt im Meer führt eine Algenallergie zu einem Reiseabbruch?
All diese Dinge können passieren, und stellen Deine Pläne auf den Kopf Je teurer Deine Träume, desto schmerzvoller ist der Verlust.
Es gibt, gerade für Reisen und längere Auslandsaufenthalte, immer eine perfekte Absicherung.
Hier findet Ihr alle allgemeinen Fragen zu Reiseversicherungen
Frage: Es gibt soviele verschiedene Reiseabsicherungen. Da ich hier nicht alle Versicherungen abschliessen will, möchte ich nur den absolut nötigsten Versicherungsschutz abschließen. Ohne welche Versicherung sollte ich in keinem Fall meine Reise antreten?
Antwort: Die wichtigste Reiseversicherung ist in jedem Fall die Reisekrankenversicherung. Zu Krankheiten im Ausland kommt es häufig, und die gesetzlichen Zuzahlungen Ihrer deutschen Krankenkasse für europäische Länder sind begrenzt. Im außereuropäischen Ausland müssen Sie Ihre Krankheitskosten sogar ganz alleine tragen. Auch für einen möglichen medizinisch notwendigen Rücktransport leistet Ihre deutsche Kasse keine Erstattung. Als weitere wichtige Reiseversicherung wird von den meisten Verbraucherschutzverbänden die Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen
Frage: Ich habe ja immer die Möglichkeit eine Einzel oder eine Jahrespolice abzuschliessen. Was würedst Du mir emofehlen wenn ich öfetr im Jahr in den Urlaub fahre?
Antwort: Hier kommt es immer darauf an, ob Du öfter als 2x im Jahr verreist? Im Regelfall macht dann geich eine Jahrespolice Sinn. Fährst Du nur selten ins Ausland, kommst Du um einen Vergleich der Preise von Einzel- und Dauerpolicen nicht herum.
Frage: Wie wird der Begriff Familie definiert?
Antwort: Unter einer Familie verstehen die Anbieter bestimmte Personen, die gemeinsam einen Familientarif abschließen dürfen. Das sind meistens zwei verheiratete Erwachsene mit einem minderjährigen Kind, können aber zwei beliebige Erwachsene sein - die Definition unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und dann wiederum von Tarif zu Tarif. Hier ein paar Beispiele für eine einmalige Reiserücktrittsversicherung:
Frage: Welche Summe muss ich versichern, was passiert im Falle wenn ich zuwenig gemacht habe und was ist ein Unterversicherungsverzicht?
Antwort: In der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruchversicherung muss die Versicherungssumme dem vollen vereinbarten Reisepreis entsprechen, der sich auch aus mehreren Buchungsbausteinen zusammensetzen kann. In der Reisegepäckversicherung ist es der Gesamtgepäckwert. Bei Jahrespolicen ist es der pauschal versicherte Höchstwert.
Stellt sich die Versicherungssumme im Versicherungsfall als zu niedrig heraus (Unterversicherung), wird der Versicherer die Entschädigungsleistung im Verhältnis zur bestehenden Unterversicherung kürzen, auch wenn es sich nur um einen Teilschaden handelt.
Hier benötigst Du keine Auslandsreiseversicherung, da bei Krankheit ja Deine deutsche Versicherung einspringt.
Wichtig wäre hier aber eine Reiserücktritt oder Reiseabbruchversicherung. Diese erstattet Dir, Deine Kosten wenn Du vor Reiseantritt krank wirst, oder während des Urlaubs erkrankst.
Hier findet Ihr alle Fragen zur Auslandsreisekranken-versicherung
Frage: Ich bin im Ausland, und habe auf etwas Hartes gebissen, nun ist mir eine Zahnkrone abgebrochen. Kommt meine private Reiseversicherung für die Behandlungs- und Materialkosten im Ausland auf?
Antwort: Nein. Zahnersatz ist bei Reiseversicherungen grundsätzlich nicht mitversichert. Je nach Versicherungsunternehmen wird jedoch die Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes erstattet. Normale, schmerzstillende Zahnbehandlungen werden hingegen von allen Reiseversicherungen erstattet.
Frage: Als gesetzlich Versicherter bin ich im Ausland an bestimmte Vertragsärzte gebunden. Habe ich als privat versicherter Patient im Ausland freie Arztwahl?
Antwort: Ja, mit Deiner privaten Reiseversicherung bist Du nicht an bestimmte Vertragsärzte gebunden und kannst den gewünschten Arzt frei wählen.
Frage: Für meine Reise in die USA habe ich eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Nun frage ich mich, ob ich für den Fall der Fälle auch wirklich gut genug versichert bin, da in den USA Arzt- und Krankenhausbehandlungen ja extrem teuer sein sollen. Gibt es bei den privaten Reisekrankenversicherungen eine Höchstleistungsgrenze für Krankenhaus- oder Arztkosten?
Antwort: Nein. Auch teure Behandlungen werden, sofern die Krankheit im Ausland akut und unvorhersehbar auftritt, komplett übernommen. Die einzigen Kosten, die eventuell für Dich anfallen können, beziehen sich auf einen möglichen Selbstbehalt, der - je nach Tarif - eine Zahlung in Höhe von 50 oder 100 € pro Versicherungsfall vorsieht.
Aber genau aus dem Grund sind gerade auch Reiseversicherungen für USA / Kanada meist etwas teurer, als die anderen. Weil gerade hier die Arztkosten extrem hoch sein können.
Frage: Ich bin in Deutschland bereits privat krankenversichert. Muss ich trotzdem eine zusätzliche Police abschließen?
Antwort: Das kommt auf Deinen bisherigen gewählten Versicherungstarif an. Viele Policen für deutsche Privatversicherte schließen den Auslandsschutz automatisch mit ein. Aber leider nicht alle. Deshalb unbedingt vor Deiner Reise unbedingt das Kleingedruckte Deines Versicherungstarifes studieren. Gilt der Vertrag auch im Ausland? Schützt Dich die Versicherung auch in Ländern außerhalb Europas? Wie lange darf die jeweilige Reise dauern (meist vier bis acht Wochen)? Ist der medizinisch notwendige Rücktransport finanziell abgesichert (bei vielen privaten Krankenversicherungen nicht der Fall)?
Wenn nicht, empfiehlt es sich dringend, den vorhandenen Schutz aufzustocken oder eine Zusatzpolice abzuschließen.
Frage: Die meisten Reiseversicherungen gelten nur für Reisen von bis zu sechs Wochen. Was passiert, wenn ich auf meiner Auslandsreise ernsthaft erkranke, ich transportunfähig bin und meine Reise damit länger als sechs Wochen dauert?
Antwort: Die meisten privaten Reisekrankenversicherungen bieten für einen solchen Fall eine so genannte kostenlose Nachleistungsfrist von bis zu 90 Tagen an. Das bedeutet, dass sich der Versicherungsschutz nach den abgelaufenen sechs Wochen um die Anzahl der Tage der vertraglich vereinbarten Nachleistungsfrist verlängert. Wer danach immer noch nicht transportfähig ist, muss mit der Versicherung über eine weitere - dann kostenpflichtige - Verlängerung des Versicherungsschutzes verhandeln.
Frage: Ich bin im Ausland krank geworden. Vor Antritt der Reise hatte ich eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Der Arzt im Ausland bestand darauf, dass ich die Rechnung sofort bezahlen müsse. Er sagte, dass ich die Rechnung dann im Heimatland von meiner Versicherung erstattet bekäme. War das korrekt?
Antwort: Ja. Deinen Arztbesuch im Ausland musst Du immer sofort bezahlen, d.h. in Vorleistung treten. Heutzutage akzeptieren viele Ärzte aber auch Kreditkarten. Die Originalrechnung reichst Du dann nach Deiner Rückkehr bei Deiner Versicherung ein.
Frage: Ich habe eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet finanziellen Schutz bei einem "medizinisch notwendigen Rücktransport". Was heißt das konkret? Kann ich selber entscheiden, wann ich in mein Heimatland transportiert werde? Aus welchen Ländern wird der Patient im Krankheitsfall nach Hause gebracht?
Antwort: Wenn Du im Ausland ernsthaft erkrankst, wird Deine private Reiseversicherung genau prüfen, ob Du im Reiseland überhaupt ausreichend medizinisch versorgt werden kannst. Oder ob es wesentlich besser ist, wenn Du nach Hause gebracht wirst. Dabei sind die ausschlaggebenden Kriterien der medizinische Standard im Reiseland und die Schwere Deiner Erkrankung. Die Entscheidung zum Rücktransport fällt der Versicherer nach Rücksprache mit den ansässigen Ärzten, den Vertragsärzten und gegebenenfalls Deinem Hausarzt.
Frage: Was soll ich tun, wenn ich im Ausland erkranke? Muss ich meine private Reisekrankenversicherung in Deutschland in jedem Fall informieren? Muss ich Belege und Originalrechnungen sammeln?
Antwort: Ob Du Deine Versicherung in Deutschland informieren, hängt immer von Deinem Versicherungsvertrag und von der Schwere Deiner Erkrankung ab. Manche Versicherungstarife verlangen, dass Du auch geringe Krankheiten und deren Behandlungen melden musst. Andere Versicherungsunternehmen wiederum geben den Versicherten vor, bei welchen Vertragsärzten sie sich behandeln lassen sollen. Möglicher Vorteil einer Behandlung durch einen Vertragsarzt: Häufig rechnen Versicherungen und die Kooperationspartner wie Ärzte und Krankenhäuser direkt miteinander ab, ohne dass Du den Rechnungsbetrag beim Arzt erst einmal auslegen musst. Generell gilt: Musst Du im Ausland ins Krankenhaus, sollten Du in jedem Fall mit Deiner Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären. Bei einer ambulanten ärztlichen Behandlung hingegen musst Du die Versicherung nur informieren, wenn es vertraglich vereinbart ist. Nach der Behandlung bekommst Du von dem Arzt eine Rechnung, diese reichst Du dann nach Deiner Rückkehr ein.
Frage: Ich habe eine Kreditkarte mit Reisekrankenversicherung. Brauche ich eine zusätzliche Reisekrankenversicherung?
Antwort:Häufig nutzen heutzutage Reisende ihre Kreditkarte nicht nur als Zahlungsmittel, sondern profitieren auch von der inkludierten Reisekrankenversicherung. Je nach Anbieter sind die Leistungen der Reisekrankenversicherung sehr unterschiedlich.
Folgende Aspekte solltest Du beachten, wenn Du die Reisekrankenversicherung Deiner Kreditkarte nutzen:
Hier findet Ihr alle Fragen zur Reiserücktritt und Reiseabbruchversicherung.
Frage: Vor meiner Reise gab es noch so viel zu organisieren, dass ich völlig vergessen habe, mich um entsprechende Reiseversicherungen zu kümmern. Kann ich auch noch nach meiner Reisebuchung eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Antwort: Ja, die Versicherung kann jederzeit nach der Buchung abgschlossen werden ( im Regelfall bis 3 tage danach ) Die Beitragshöhe der Reiserücktrittsversicherung richtet sich nach dem Reisepreis, und diesen weisst Du erst nach der Buchung. Eine Reiserücktrittsversicherung kann bis zu 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Nur wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, muss die Versicherung am Tag der Reisebuchung oder bis zu 3 Tagen danach abgeschlossen werden. Bei einigen Gesellschaften können auch im Fall von kurzfristig gebuchten Urlauben noch Reiserücktrittsversicherungen abgeschlossen werden.
Meine Vorstellung von Beratung ist, dass wir gemeinsam an Deinen Zielen arbeiten. Ich möchte Dich gerne einfach durch die komplizierte Welt der Finanzen und Versicherungen führen.
Gerade im hochwertigen Bereich ist es wichtig das all Deine wertvollen Güter richtig abgesichert sind. Hier arbetie ich mit den besten Gesellschaften zusammen, die eine perfekt zugeschnittene Absicherungen bieten.
Und Du kannst Dich in Ruhe darauf konzentrieren, Deine wunderschönen Dinge zu genießen.
zusätzlich biete ich Dir einen kostenlosen Check Deiner bestehenden Versicherungen an, eine Bedarfsanalyse und eine perfekt zugeschnittene Lösung, auf alle Deine privaten und beruflichen Absicherungsziele.
Ebenfalls zu unserem Angebot gehört eine professionelle Hilfe bei Schadensfällen, ein fortlaufender Optimierungsservice, sowie eine Verwaltung Deiner Versicherungen in Deiner App.
Münchner Str. 2, 83707 Bad Wiessee
Besprechung bei einer Runde Golf..
Du bist natürlich nicht der erste Kunde bei mir. Sehr viele Menschen vor Dir haben sich bereits meine Unterstützung geholt, um Ihre Versicherungen prüfen zu lassen. Andere haben Ihr komplettes Unternehmen versichert, und Ihre Mitarbeiter mit einer betrieblichen Altersversorgung unterstützt. In Ihren Bewertungen berichten sie, wie sie sich bei mir aufgehoben gefühlt haben.
Und Dir zeigen sie, das andere Menschen bereits sehr zufrieden mit meiner Beratung sind.
Genau deshalb sind Kundenbewertungen wichtig! Sie helfen Dir, den richtigen Finanz- und/oder Versicherungsmakler zu finden. Somit weißt Du, das Du bei mir gut aufgehoben bist.
Seit über 20 Jahren versuche ich als unabhängiger Versicherungsmakler nur Eines: Du sollst verstehen, welche Versicherungen Du benötigst und wobei sie Dir helfen können. Kein Überversichern, kein Verkomplizieren, sondern nur:
Copyright © 2022. All Right Reserved. Valentina Miller